Mieterstrom-Tool

Der Zubau an Photovoltaik (PV)-Anlagen blieb 2017 im dritten Jahr in Folge hinter den Zielsetzungen des Gesetzgebers von 2,5 GW/a neu installierter Leistung zurück. Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken und den Zubau in Ballungszentren mit hohem Stromverbrauch zu stärken, hat die Bundesregierung ein Mieterstrom (MS)-Gesetz erarbeitet und in das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 aufgenommen. Allerdings ist der entstandene Fördermechanismus sehr komplex und regional unterschiedliche Strompreise und Witterungsbedingungen machen pauschale Aussagen zur Wirtschaftlichkeit von neuen Versorgungskonzepten nahezu unmöglich. Um die Auslegung von Mieterstrommodellen zu vereinfachen haben wir ein Modell entwickelt, welches die elektrischen und thermischen Energieflüsse von Gebäuden bilanziert und auf dieser Basis verschiedene Versorgungskonzepte ökonomisch und ökologisch bewertet. Das Modell basiert auf Microsoft Excel®, ist frei verfügbar und kann nach eigenen Anforderungen parametriert werden. Es bietet somit jedem interessierten Planer von Mieterstromprojekten eine solide Grundlage für Investitionsentscheidungen.


Downloads

Das Mieterstrom-Tool wird vom ISFH zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass bei einer etwaigen Veröffentlichung von Ergebnissen des Mieterstrom-Tools auf das ISFH hinzuweisen ist (§ 2.2 Lizenzvereinbarung).

Bedienungsanleitung

PDF, 426.35 KB

Visualisierungen

Versionen

Ansprechpartner

Dr. Raphael Niepelt

Abteilungsleiter Solare Systemtechnik

+49 (0)5151-999 505

Lizenzvereinbarung „Mieterstrom-Tool“

Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Nutzung des vom Institut für Solarenergieforschung GmbH, Am Ohrberg 1, 31860 Emmerthal, (nachfolgend; ISFH) entwickelten Excel-Tools zur Berechnung von Mieterstrom basierten Gebäudeversorgungskonzepten (nachfolgend: Mieterstrom-Tool).Für einen Download und die nachfolgende Nutzung des Mieterstrom-Tools ist die Angabe der Nutzerdaten und die ausdrückliche Zustimmung zu diesen Bestimmungen notwendig.

§ 1 UNENTGELTLICHES NUTZUNGSRECHT

Dem Nutzer wird das unentgeltliche, unbefristete, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzbare Recht eingeräumt, das Mieterstrom-Tool innerhalb seines Bestimmungszwecks zu nutzen.Soweit technisch möglich, ist der Nutzer befugt, das Mieterstrom-Tool für seine Hardwareumgebung anzupassen sowie nach eigenem Ermessen zu bearbeiten.

§ 2 URHEBERRECHT / HINWEIS BEI DER VERÖFFENTLICHUNG VON ERGEBNISSEN

2.1 Das Mieterstrom-Tool ist urheberrechtlich geschützt. Die Eigentumsrechte und Urheberrechte bleiben vollumfänglich beim ISFH.

2.2 Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, bei der Publikation von Ergebnissen, die unter Nutzung des Mieterstrom-Tools entstanden und von diesem ausgewiesen wurden, durch einen geeigneten Hinweis auf die Urheberschaft des ISFH hinzuweisen, etwa: Die Ergebnisse entstammen dem Mieterstrom-Tool des ISFH.

§ 3 HARDWAREVORAUSSETZUNGEN

Der Nutzer trägt dafür Sorge, dass die Hardwarevoraussetzungen für die Nutzung des Mieterstrom-Tools gegeben sind.

§ 4 GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS

4.1 Ein Support findet nicht statt. Ein Anspruch auf Updates o. Ä. besteht nicht.

4.2 Trotz gewissenhafter Erstellung und Prüfung des Mieterstrom-Tools übernimmt das ISFH keine Gewährleistung, insbesondere keine Gewährleistung (i) für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der ausgewiesenen Ergebnisse sowie (ii) die Eignung des Mieterstrom-Tools und/oder der ausgewiesenen Ergebnisse für einen bestimmten Zweck.Dem ISFH sind keine Rechte Dritter bekannt, die einer Nutzung des Mieterstrom-Tools entgegenstehen. Eine Haftung des ISFH für das Nichtbestehen derartiger Rechte auch in Zukunft ist ausgeschlossen.

§ 5 HAFTUNG

Die Haftung des ISFH auf Schadensersatz ist außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen und, außer im Falle des Vorsatzes, auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

§ 6 NUTZERDATEN

Der Nutzer stimmt zu, dass seine Nutzerdaten erhoben, verarbeitet und genutzt werden, soweit dies für die Umsetzung des Vertrages notwendig ist (insb. für das Nachhalten der bestehenden Nutzungsrechte). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht bzw. nur, wenn der Nutzer dem zuvor ausdrücklich zugestimmt hat.Soweit es sich bei den Nutzerdaten um personenbezogene nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) handelt, gelten - soweit einschlägig - ergänzend dessen Regelungen.

§ 7 KÜNDIGUNG AUS WICHTIGEM GRUND

Das Nutzungsrecht an dem Mieterstrom-Tool gilt unbefristet (§ 1 Satz 1). Das ISFH ist aber berechtigt, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu kündigen, insb. wenn der Nutzer vertragliche Nebenpflichten nachhaltig verletzt.

§ 8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hannover.

8.2 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

8.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das gleiche gilt im Falle einer Lücke.

8.4 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.