Ansprechpartner
Dr. Raphael Niepelt
Tel.: +49 (0)5151-999 505
E-Mail: niepelt@isfh.de

Der Zubau an Photovoltaik (PV)-Anlagen blieb 2017 im dritten Jahr in Folge hinter den Zielsetzungen des Gesetzgebers von 2,5 GW/a neu installierter Leistung zurück. Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken und den Zubau in Ballungszentren mit hohem Stromverbrauch zu stärken, hat die Bundesregierung ein Mieterstrom (MS)-Gesetz erarbeitet und in das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 aufgenommen. Allerdings ist der entstandene Fördermechanismus sehr komplex und regional unterschiedliche Strompreise und Witterungsbedingungen machen pauschale Aussagen zur Wirtschaftlichkeit von neuen Versorgungskonzepten nahezu unmöglich. Um die Auslegung von Mieterstrommodellen zu vereinfachen haben wir ein Modell entwickelt, welches die elektrischen und thermischen Energieflüsse von Gebäuden bilanziert und auf dieser Basis verschiedene Versorgungskonzepte ökonomisch und ökologisch bewertet. Das Modell basiert auf Microsoft Excel®, ist frei verfügbar und kann nach eigenen Anforderungen parametriert werden. Es bietet somit jedem interessierten Planer von Mieterstromprojekten eine solide Grundlage für Investitionsentscheidungen.

Bedienungsanleitung
Bedienungsanleitung Mieterstromtool

Publikationen
M. Knoop, M. Littwin, M. Kesting, T. Ohrdes,
Modell zur ökonomischen und ökologischen Bewertung von Gebäudeversorgungsverfahren im Rahmen des Mieterstromgesetzes – Langfassung, Photovoltaik-Symposium 2018, Bad Staffelstein
M. Knoop, M. Littwin, M. Kesting, T. Ohrdes,
Modell zur ökonomischen und ökologischen Bewertung von Gebäudeversorgungsverfahren im Rahmen des Mieterstromgesetzes – Kurzfassung, Photovoltaik-Symposium 2018, Bad Staffelstein

Download
Das Mieterstrom-Tool wird vom ISFH zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung gestellt. Für die Nutzung ist die vorherige Zustimmung zur Lizenzvereinbarung erforderlich. Nachdem Sie der Lizenzvereinbarung zugestimmt haben, werden Sie zum Download weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass bei einer etwaigen Veröffentlichung von Ergebnissen des Mieterstrom-Tools auf das ISFH hinzuweisen ist (§ 2.2 Lizenzvereinbarung).

Schematische Darstellung der Vertragsbeziehungen eines Mieterstrom-Anbieters und der jährlichen Zahlungsströme (Einnahmen, Ausgaben) – Im Excel-Modell ist der Mieterstromanbieter zugleich Anlagenbetreiber, sodass zwischen diesen Akteuren keine Zahlungsflüsse berücksichtigt werden.

Eingabemaske des Excel-Tools zur Projekt-Parametrierung und Ausgabe ökonomischer und ökologischer Kennzahlen

Schematische Darstellung der vom Modell abbildbaren Gebäudeversorgung – die Versorgungskomponenten (grün), Speicher (orange) und Verbräuche (grau) können nach Belieben gewählt und parametrisiert werden; verschiedene Eingangsprofile (rot/gelb) ermöglichen eine individuelle, standortspezifische Betrachtung.

Version 4 (27.01.2021)

 

  • Mieterstromzuschlag kann nun durch den Nutzer festgelegt werden. Es erfolgt keine automatische Berechnung mehr in Abhängigkeit von der PV-Einspeisevergütung, wie dies vor EEG2021 notwendig war.
  • PV Einspeisevergütung: anzulegende Werte nach EEG2021 aktualisiert

Version 3 (08.02.2019)

 

  • Herabsetzung der anzulegenden Vergütungswerte für PV-Anlagen (auf Werte für April 2019): Der Mieterstromzuschlag ab einer Anlagengröße von 40 kWp entspricht gemäß Energiesammelgesetz nun der PV-Einspeisevergütung – 8,0 ct/kWh (statt bislang – 8,5 ct/kWh)

  • Korrektur der CO2-Ausstoßberechnung auf Gebäudeebene

  • Neue verbesserte Solarstrahlungswerte auf 30° geneigte Süd-Dachflächen für die 8 im Tool wählbaren Standorte

  • Der voreingestellte Baseload-Preis für BHKW-Strom wurde entsprechend der Preisentwicklung an der Strombörse EEX (in Leipzig) angehoben auf 4,057 ct/kWh (Ø-Baseload-Preis der Quartale Q3 2017 bis Q4 2018)

Version 2 (19.06.2018)

 

  • Fehler bei CO2-Bilanz behoben (WP-Strom beeinflusste Referenzhaushalt; bei WP-Tarif tauchte WP-Strom nicht im Gesamtverbrauch mit auf)

  • Rendite-Berechnung integriert

  • Strompreis-, Gaspreis- und Betriebskostenänderungsraten, Jahresgetreue Überschussrechnung

  • KWK-Zuschlag bei BHKW –Selbstverbrauch auf 4ct/kWh angepasst (bei Einspeisung bleiben 8 ct/kWh)